Das Notariat im Kanton Bern

Notare im Kanton Bern sind freiberuflich tätig und nehmen zugleich im Rahmen der Verurkundungen und Beglaubigungen öffentliche bzw. hoheitliche Aufgaben wahr. Als Notare üben wir unsere Tätigkeit weisungsfrei, auf eigene Rechnung und Verantwortung aus und unterstehen der gesetzlichen Geheimhaltungspflicht.

Kosten

Für unsere Aufwände in Ausübung unserer hoheitlichen Aufgaben (Verurkundungen und Beglaubigungen) erheben wir staatlich festgesetzte Gebühren. Ausserdem ziehen wir für den Kanton die Handänderungssteuer und für das Grundbuch und das Handelsregister Eintragungsgebühren ein.

Für Nebenarbeiten im Rahmen einer Verurkundung (z.B. Statutenentwurf), juristische Beratungs- sowie Mediationstätigkeit verrechnen wir Honorare nach Stundenansatz. Wir weisen die Aufwände, Gebühren, Handänderungssteuern, Abgaben, Honorare, Auslagen und Mehrwertsteuer übersichtlich und transparent aus.

Die Verordnung über die Notariatsgebühren des Kantons Bern ist auf der Webseite des Kantons www.be.ch unter dem Stichwort Gesetze abrufbar.

Notariatsaufsicht

In Anbetracht ihrer hoheitlichen Aufgaben unterstehen Berner Notariate der Aufsicht des Kantons. Vor allem werden unsere Buchführung, die Vermögensverwaltung, die Rechnungsstellung und die Einhaltung der Verfahrensvorschriften jährlich überprüft.

Gubler & Küffer
Talgut-Zentrum 5,
Postfach,
3063 Ittigen,
T +41 (0)31 921 90 90
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